Unsere FBG-Hinterland-Weinberg
Die Forstbetriebsgemeinschaft Hinterland-Weinberg, kurz FBG genannt,ist ein freiwilliger Zusammenschluß von privaten und kommunalen Waldbesitzern, mit dem Ziel, die Bewirtschaftung des Waldes der Mitglieder zu verbessern. Insbesondere sollen die Nachteile aus geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, Besitzzersplitterung, unzureichendem Waldaufschluß und anderer Strukturmängel überwunden werden.
Als Gemeinschaft „von Waldbesitzern für Waldbesitzer“ ist unsere FBG der ideale Dienstleister für den kleinparzellierten Privatwald, welcher kennzeichnend für die Region des Schaumberger Landes im südwestlichen Teil des Landkreises Sonneberg ist.
Zu unseren Aufgaben gehören die Holzvermarktung, die Koordination der Holzernte, die Beschaffung von Material und Geräten für Aufforstung und Forstschutz sowie der forstliche Wegebau. Bei der Umsetzung unserer Vorhaben und Projekte arbeiten wir eng mit den regionalen Forstunternehmen und den Revierförstern und Mitarbeitern des Thüringer Forstamtes Sonneberg zusammen.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der FBG um eine nach § 16 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft - Bundeswaldgesetz - anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft, welche die Rechtsform des rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 22 BGB besitzt. Die Rechtsfähigkeit wurde der FBG durch Anerkennung von der oberen Forstbehörde des Freistaates Thüringen verliehen.
Wie andere Vereine besitzt auch die FBG eine Satzung, welche ebenfalls forstbehördlich genehmigt worden ist. Gemäß § 2, Absatz 3 unserer Satzung gilt: „Die Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse an den einzelnen Grundstücken werden nicht berührt.“
Das bedeutet konkret, daß kein Waldbesitzer durch die Mitgliedschaft Rechte und Befugnisse als Eigentümer an die FBG überträgt. Jedes Mitglied bleibt somit eigener Herr über seinen Wald!