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Gemeinsam sind wir ein starkes Team
Werden auch Sie Mitglied in einer starken Interessengemeinschaft!
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Voraussetzungen:
Um Mitglied in unserer FBG werden zu können, ist es satzungsgemäß erforderlich, daß Sie privater oder kommunaler Eigentümer von Wald sind. Befindet sich der Wald im Eigentum einer Erbengemeinschaft, so muß diese einen Bevollmächtigten gegenüber der FBG bestimmen. Darüber hinaus sollte Ihr Wald einen räumlichen Bezug zu unserer FBG haben, d.h. sich in der Region des Schaumberger Landes befinden.
Wenn Ihr Wald diese Voraussetzungen erfüllt, dann brauchen Sie nur noch den schriftlichen Aufnahmeantrag stellen und diesen an die Geschäftsstelle zu senden. Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2,00 €/ha.
Am 31.03.2023 wurde von unseren Mitgliedern eine überarbeitete Version unserer Satzung beschlossen. Diese aktuelle Version befindet sich momentan noch in Bearbeitung und wird demnächst zum Download bereit gestellt. Wir bitten um etwas Geduld. Vielen Dank!
Satzung der FBG HWSie möchten einen Antrag stellen?
Erforderlich:
Um einen Antrag auf Mitgliedschaft in unserer FBG zu stellen, müssen sie folgende Formulare herunterladen, durcharbeiten und unterschrieben an uns zurücksenden oder gegebenenfalls im Büro der FBG bzw. beim zuständigen Forstrevier abgeben:
- Antragsformular auf Mitgliedschaft
- Informationsblatt zum Datenschutz
Wir bringen Ihr Holz an den Mann:
Erforderlich:
Zur Übernahme von Dienstleistungen wie dem Holzverkauf sind einige Angaben zu Ihrer Person unerlässlich. Laden Sie sich dafür die folgenden Formulare herunter, füllen Sie diese aus und geben Sie sie im Büro des zuständigen Forstrevieres ab.
- Dienstleistungsvertrag Holzverkauf
- Beauftragung Holzverkauf